Allgemeine Geschäftsbedingungen des DRK Ortsvereins Gärtringen zur Durchführung von Sanitätsdiensten

Vorwort

Das Deutsche Rote Kreuz versteht sich als weltweit agierende Hilfsorganisation. Auf lokaler Ebene zählt es zu den satzungsgemäßen Aufgaben Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen aller Art sanitätsdienstlich abzusichern. Um dies gewährleisten zu können, bildet das Deutsche Rote Kreuz ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer auf eigene Kosten aus, bildet sie fort, beschafft Material und Fahrzeuge für diesen Zweck.

Die folgenden Bestimmungen zeigen auf, welche Bedingungen zur Durchführung eines Sanitätsdienstes gelten.

Bestimmung

  1. Diese Auftragsbedingungen regeln die Durchführung von Sanitätsdiensten (medizinische Sicherheitsdienste) durch das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Gärtringen im DRK-Kreisverband Böblingen e.V. (nachfolgend "DRK Ortsverein" genannt) und die damit verbundenen Kosten.
  2. Bei der Anforderung eines Sanitätsdienstes akzeptiert der Veranstalter die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen und Preise.
  3. Für den geleisteten Sanitätsdienst wird eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Diese Entschädigung dient zur teilweisen Deckung unserer Kosten z.B. für Materialbeschaffung, Instandhaltung von Fahrzeugen und medizinischen Geräten sowie Aus- und Fortbildungskosten unseres Personals.
  4. Sondervereinbarungen zu diesen Auftragsbedingungen sind nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner möglich.
  5. Auf Anfrage erstellt der DRK Ortsverein dem Veranstalter ein Angebot über den zu leistenden Sanitätsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotssumme (z.B. durch abweichende Dienstzeiten, geänderte Einsatzaufgaben, Sonderbelastungen etc.) von dem letztendlichen Rechnungsbetrag abweichen kann.

Anforderung

  1. Wird von einem Veranstalter ein Sanitätsdienst benötigt, so ist dies direkt der DRK Bereitschaftsleitung spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich an DRK Ortsverein Gärtringen, Bismarckstraße 46, 71116 Gärtringen, per Fax an 07034/20597, per E-Mail an info@drk-gaertringen.de oder über das Online Formular unter www.drk-gaertringen.de mitzuteilen.
  2. Bei kurzfristiger Anforderung oder bei Überlastung behalten wir uns vor, den Dienst abzulehnen, nach Möglichkeit versuchen wir dieser aber ebenfalls nachzukommen.
  3. Die Dienstanforderung soll mit dem zur Verfügung gestellten Formular gestellt werden und muss folgende Punkte enthalten:
  • Veranstaltername
  • verbindliche Rechnungsanschrift
  • Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse eines verantwortlichen Ansprechpartners
  • Sanitätsdienstzeiten (Datum, Uhrzeit, ggf. Zeitplan; ggf. eingeplante Pausen)
  • Veranstaltungsart (z.B. Sport, Konzert, Festumzug) und ggf.
  • Veranstaltungsname
  • Genauer Veranstaltungsort (mit Angabe: im Freien oder im Gebäude, Veranstaltungsfläche in Quadratmeter, Sanitätsraum vorhanden ja/nein)
  • Erwartete und maximale, zugelassene / mögliche Personenanzahl der Teilnehmer und Besucher
  • Eventuelle Teilnahme prominenter Personen mit Sicherheitsstufe
  • Auflagen z.B. von Sicherheitsbehörden, Ordnungsamt oder Sportverbänden (Bitte Kopie beifügen)
  • besondere Gefahrenpotenziale (z.B. offenes Feuer, schwieriges Gelände)
  • Gelten für die Veranstaltung spezielle Regelungen, die nach bestimmten Hilfskräften verlangen, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden (Bitte Kopie beifügen)
  1. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung des DRK Ortsvereins, gilt ein angeforderter Sanitätsdienst als nicht angenommen.
  2. Der DRK Ortsverein behält sich vor, einzelne Sanitätsdienste nicht zu besetzen und die Dienstanforderung abzulehnen. Eine Übernahmeverpflichtung von Sanitätsdiensten besteht, seitens des DRK-Ortsvereins, nicht.
  3. Auf Verlangen des DRK Ortsvereins ist eine Vorbesprechung für den Sanitätsdienst durchzuführen, unabhängig davon, ob der Dienst bereits durch das DRK angenommen wurde oder nicht.
  4. Der Veranstalter stellt den Einsatzkräften des DRK geeignete und ausreichend große Räumlichkeiten zu deren ausschließlicher Nutzung zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung von Räumlichkeiten dem Veranstalter nicht möglich sein, muss er dieses bei der Anforderung mitteilen. In diesem Fall ist eine geeignete Stellfläche für Fahrzeuge und/oder Zelte in Abstimmung mit dem DRK Ortsverein durch den Veranstalter bereitzustellen.

Zustandekommen eines Vertrages

  1. Nachdem dem DRK Ortsverein eine Anforderung zur Planung und Durchführung eines Sanitätsdienstes zugeht, wird diese Anforderung geprüft und wenn notwendig ein entsprechendes Angebot erstellt. Sollte kein Angebot erforderlich sein, erhält der Veranstalter direkt eine Auftragsbestätigung mit den zu erwartenden Kosten seitens des DRK.
  2. Das Angebot wird dem Veranstalter zur Prüfung vorgelegt, evtl. Fragen können im Dialog geklärt werden.
  3. Eine autorisierte Person des Veranstalters unterschreibt das Angebot bzw. den Auftrag zur Übernahme eines Sanitätswachdienstes und lässt dieses dem DRK zukommen.
  4. Der Veranstalter erhält seitens des DRK eine Auftragsbestätigung.

Veranstaltungsausfall

  1. Fällt die Veranstaltung, für die der DRK Ortsverein angefordert wurde aus, so ist dies ebenfalls dem DRK zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 48 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungstermin, schriftlich mitzuteilen. Wird dies versäumt, behalten wir uns vor die geplanten Personalkosten sowie die Fahrzeugkosten in Rechnung gestellt.

Leistungsumfang

  1. Die Betreuung der Veranstaltung durch den DRK Ortsverein im Rahmen eines Sanitätsdienstes umfasst die sanitätsdienstliche Erstversorgung der Veranstaltungsteilnehmer und -besucher bei medizinischen Notfällen. Das DRK stellt hierfür geeignetes Personal sowie die notwendige Ausrüstung.
  2. Der Transport von Patienten in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Lediglich im Ausnahmefall und nach Weisung der zuständigen Rettungsleitstelle, kann der Patiententransport ins Krankenhaus auch vom DRK Ortsverein durchgeführt werden. Die Einsatzkräfte des DRK übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung sowie die damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Ebenso ist die Durchführung ärztlicher Maßnahmen nur im Leistungsumfang enthalten, falls dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
  3. Der DRK Ortsverein ist nicht verantwortlich für alle Belange und Maßnahmen, die außerhalb der Durchführung des Sanitätsdienstes selbst liegen (z.B. Maßnahmen gegen Brandgefahr, Einrichtung und Offenhaltung von Fluchtwegen, Zugangsregelung und -kontrolle). Ordnungsdienstliche Aufgaben oder ähnliche Arbeiten sind nicht Bestandteil des Sanitätsdienstes.
  4. Ein Mietverhältnis zwischen dem DRK und dem Veranstalter besteht nicht.
  5. Sollte akut eine Gefahr für die Helferinnen und Helfer des DRK ausgehen, so können sich diese zurückziehen und den Sanitätsdienst unterbrechen/abbrechen, um sich selbst keiner Gefahr auszusetzten.

Einsatzkräfte und -fahrzeuge

  1. Die Anzahl der einzusetzenden Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte ermittelt sich aus anerkannten Risikoanalysen und Algorithmen, die u.a. folgende Punkte berücksichtigen:
  • Teilnehmer- und Besucheranzahl der Veranstaltung
  • Veranstaltungsart
  • Veranstaltungsort
  • Gefahren- und Unfallschwerpunkte
  1. Die Einsatzkräfte des DRK verfügen über sanitäts- bzw. rettungsdienstliche Ausbildungen.
  2. Der DRK Ortsverein plant anhand einer anerkannten Risikoanalyse (z.B. Maurer- Algorithmus) wie der Sanitätsdienst quantitativ und qualitativ besetzt wird. Das DRK kann von dieser Risikoanalyse aufgrund von Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen oder aus Erfahrungen der Vorjahre mit derselben Veranstaltung etc. abweichen. Dies bezieht sich auf das Personal, die Fahrzeuge und das Material. Das DRK kann aber keine Haftung dafür übernehmen, dass die Bemessung des Umfangs des Sanitätsdienstes in jedem Fall ausreichend ist. Sollte sich demnach während der Veranstaltung zeigen, dass eine solche Situation eintritt, wird der zuständige DRK Einsatzleiter entsprechende Einsatzkräfte, -fahrzeuge und Materialien zu Lasten des Veranstalters nachfordern.
  3. Der DRK Ortsverein behält sich vor, die Einsatzkräftezahl entsprechend der Art der Veranstaltung nach ihrem Ermessen festzulegen oder nachzufordern. Dies gilt besonders für Veranstaltungen mit einem hohen Unfallrisiko und hohem Gefahrenpotenzial.
  4. Ein Sanitätsdienst wird vom DRK grundsätzlich mit mindestens zwei Einsatzkräften (mit der Mindestqualifikation Sanitäter/in) durchgeführt.
  5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass den DRK-Einsatzkräften vor Ort sämtliche Unterstützung zur Erfüllung Ihrer Aufgaben gestellt wird (Interventionsrecht durch die Sanitätsdiensteinsatzleitung bei drohender Gefahr).
  6. Die Einsatzkräfte sind während ihres Dienstes über das DRK versichert. Eine weiterreichende Versicherung ist nicht inbegriffen.

Stellplätze / Fluchtwege / Zugänge

  1. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend viele und große Stellplätze für die DRK-Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, von denen zu jeder Zeit eine freie An- und Abfahrt gewährleistet ist.
  2. Fluchtwege sind offen zu halten und dem DRK-Einsatzpersonal ist der Zugang zu nicht öffentlichen Veranstaltungsbereichen, wie z.B. VIP- und Backstage-Zonen, zu ermöglichen.
  3. Für nachrückende bzw. nachgeforderte Einsatzfahrzeuge hat der Veranstalter ebenfalls dafür zu sorgen, dass eine freie An- und Abfahrt zur Sanitätsstation und zum Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit möglich ist.
  4. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Absicherung der Sanitätswache (Zelt, Sanitätsraum usw.).

Notfälle/Großschadenslagen außerhalb der Veranstaltung

  1. Da der DRK Ortsverein als Hilfsorganisation auch Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes, bei Großschadensereignissen sowie der Unterstützung des Rettungsdienstes wahrzunehmen hat, kann es unter Umständen erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag an den DRK Ortsverein den Sanitätsdienst nicht anzutreten bzw. teilweise oder ganz abzubrechen. In diesem Falle steht dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem DRK Ortsverein zu. Auch eine Haftung des DRK Ortsvereins gegenüber Dritten im Hinblick auf eine in diesem Falle möglicherweise eintretende medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus. Die Verantwortung für die ausreichende Versorgung der Veranstaltung geht dann allein auf den Veranstalter über. Im Gegenzug wird er seinerseits von der Leistung einer ggf. vereinbarten Vergütung an den DRK Ortsverein befreit. Anteilig bereits erbrachte Leistungen müssen auch dann vergütet werden.

Kosten

  1. Die Kostenerstattung des Sanitätsdienstes/Einsatzes erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Einsatzzeit, der eingesetzten Einsatzkräfte, Fahrzeuge, Material und ggf. der zurückgelegten Fahrstrecke von/bis DRK Unterkunft.
  2. Die unten aufgeführten Kostensätze beziehen sich alleine auf die Einsatzzeit der eingesetzten Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Materialien des DRK Ortsvereins am Veranstaltungsort. Sie ist nicht abhängig von der Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen.
  3. Die unten aufgeführten Kostensätze gelten generell in Gärtringen und Rohrau. Sollte das DRK in anderen Gemeinden/Städten einen Sanitätsdienst übernehmen, können die Preise hierfür abweichen.
  4. Die Berechnung der Einsatzzeit beginnt mit der Abfahrt von der DRK-Unterkunft und endet mit der Rückkehr zur DRK-Unterkunft. Entscheidend für die Berechnung sind nicht die geplanten Zeiten, sondern die tatsächlich erbrachten Zeiten.
  5. Die Gebührensätze für Krankentransportfahrten und für den öffentlichen Rettungsdienst bleiben von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.
  6. Die aktuellen Kostensätze betragen im Regelfall:
  • Je Helfer (Sanitäter): 15,00 €/h
  • Materialpauschale: 30,00 €/Tag
  • Rabatt für Gärtringer Vereine (nicht kommerziell): 25%
  1. Für größere Veranstaltungen mit erhöhtem Personal- und Materialeinsatz (z.B., wenn auf Grundlage der Risikoanalyse Helfer der Qualifikation Sanitäter nicht genügen) wird ein individuelles Angebot erstellt, da die Kostensätze von den oben genannten abweichen.
  2. Die Helfer des DRK Ortsvereins Gärtringen leisten ihren Dienst ehrenamtlich.

Zahlungsmodalitäten

  1. Im Regelfall erhält der Veranstalter nach dem geleisteten Sanitätsdienst eine Rechnung vom DRK Ortsverein, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge, durch Banküberweisung zu begleichen ist.
  2. Das DRK behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen, einen Teil der Rechnungssumme vor Veranstaltungsbeginn als Anzahlung zu verlangen. Dieses wird dem Veranstalter rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
  3. Sollte sich der Veranstalter weigern die Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn zu leisten, behält sich das DRK vor, den Sanitätsdienst nicht anzutreten.
  4. Spendenbescheinigungen über geleistete Kostenerstattungen, können nicht ausgestellt werden.

Nebenabreden, Haftungsansprüche, salvatorische Klausel

  1. Nebenabreden zu diesen Auftragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Haftungsansprüche von Seiten des Veranstalters und Dritter gegenüber dem DRK Ortsverein sind ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Der DRK Ortsverein wird von jeglicher Haftung für Schäden frei, die auf eine medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruhen, dass der Veranstalter dem DRK Ortsverein wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben, oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung, gleich welcher Art, vernachlässigt hat. In diesem Falle stellt der Veranstalter den DRK Ortsverein auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.
  4. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine den gesetzlichen Anforderungen genügende und dem erkennbaren Interesse nahekommende Bestimmung zu ersetzen.
  5. Das DRK geht davon aus, dass die verantwortliche Person des Veranstalters von diesem zur Buchung eines Sanitätsdienstes berechtigt ist und eine entsprechende Unterschrift leisten darf.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten, gemäß Beschluss der Bereitschaftsleitung vom 04.03.202022, ab 05.03.2022 in Kraft.

Datenschutzinformation im Sanitätswachdienst

Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO

Als Sanitätswachdienst wird die Versorgung von Patienten sowie die Betreuung von unverletzt betroffenen Veranstaltungsteilnehmern während einer Veranstaltung (wie z. B. Messen, Konzerte, Sportveranstaltungen, Straßen- und Stadteilfeste bezeichnet.

Der Sanitätswachdienst umfasst unter anderem:

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Erste Hilfe
  • notfallmedizinische Hilfeleistungen ggf. mit der Erweiterung um rettungsdienstliche Leistungen
  • Maßnahmen der allgemeinen Betreuung
  • Logistikleistungen zur Erfüllung des Sanitätsdienstes

Aufgabe der Sanitätstrupps ist es, Ansprechpartner für Veranstaltungsteilnehmer zu sein, immobile Patienten aufzusuchen und bis zur möglichen Übergabe an die nächste Versorgungsstufe oder Versorgungsbereich eine schnelle medizinische Erstversorgung einzuleiten.

Nachstehend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Deutsche Rote Kreuz im Rahmen Ihrer medizinischen Versorgung und informieren Sie über die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehende Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Gärtringen
Bismarckstraße 46
71116 Gärtringen
E-Mail: info@drk-gaertringen.de
1. Vorsitzender: Bernd Gally

Unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie per Post unter der folgenden Adresse:

DRK-Kreisverband Böblingen e. V.
Datenschutz
Umberto-Nobile-Straße 10,
71063 Sindelfingen
E-Mail: datenschutz@drk-kv-boeblingen.de

Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Das Erfassen von personenbezogenen Daten ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass wenn Sie uns die vorgenannten Daten nicht zur Verfügung stellen, dass es dann schwierig wird eventuelle Rechtsansprüche aus der Versorgung geltend zu machen.

Ihre Datenschutzrechte

Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, welche Betroffenenrechte das geltende Datenschutzrecht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt.

Das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden.

Das Recht, gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

Das Recht, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Das Recht, gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Sie haben das Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO, wenn Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht haben. Dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf kostenlose Datenübertragbarkeit an einen anderen Verantwortlichen zu (Art. 20 DSGVO).

Zweck der Datenverarbeitung

Unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie alle weiteren maß­geblichen Gesetze verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, welche wir von Ihnen im Rahmen Ihrer medizinischen Versorgung erhalten.

In erster Linie erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur medizinischen Weiterbehandlung und als Nachweis des Einsatzes. Ferner für die Einsatzdokumentation und die ggf. anfallende Leistungsabrechnung durch den Rettungsdienst (vgl. RDG § 32 Art. 1, Abs.3).

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach Artikel 6 Abs. 1 lit. c bis e i. V. mit § 32 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg.

Kategorien von Daten

Es werden in der Regel nachstehende personenbezogene Daten erfasst:

  • Anrede
  • Name
  • Vorname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Wohnort
  • Telefon
  • Geburtsdatum
  • Gesundheitsdaten

Empfänger der personenbezogenen Daten

Je nach Notwendigkeit Ihrer medizinischen Versorgung, werden Ihre personenbezogenen Daten an die Integrierte Leitstelle zur Dokumentation und ggf. an den Rettungsdienst weitergegeben, welcher nach dem Rettungsdienstgesetzt personenbezogene Daten verarbeiten darf, soweit dies erforderlich ist (vgl. RDG § 32 Art. 1 & 2).

Dauer der Datenspeicherung

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung und Dokumentationspflichten erforderlich ist. In der Regel sind das 10 Jahre nach Einsatzabschluss (§ 630 f Abs. 3 BGB).

Übermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten wird nicht vorgenommen.

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten von uns auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dies aus Gründen erfolgt, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Der Widerruf besitzt keine Rückwirkung.

Beschwerderecht

Ihnen steht das Recht zu, sich mit einer Beschwerde an die zuvor genannte Datenschutzbeauftragte oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu wenden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart

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